Beratung und Berater für Unternehmensbewertung
Sie wollen Ihr Unternehmen veräußern oder Sie sind Nachfolger und interessieren sich für den fairen Wert des in Frage kommenden Unternehmens? Dann sollten Sie wissen, dass es die eine grundsätzlich richtige Formel zur Ermittlung eines Firmenwertes nicht gibt! Es existieren in Wissenschaft und Praxis mehrere Berechnungsgrundlagen, aufgrund derer Firmenwerte ermittelt werden.
Oft wird aus Vereinfachungsgründen ein Vielfaches des Jahresumsatzes bzw. ein Vielfaches des Gewinns als Unternehmenswert angesetzt.
Warum sehen wir diese Berechnungsmethoden im Rahmen der Unternehmensbewertung kritisch? Würden Sie bspw. ein Unternehmen kaufen, das einen Jahresumsatz von 1,5 Mio. EUR generiert und für das ein Viertel des Jahresumsatzes als Kaufpreis bezahlt werden soll, also 375.000 EUR, wenn das Unternehmen doch einen Verlust von -50.000 EUR erwirtschaftet?
Mit Sicherheit nicht, denn Sie würden sich entweder in einem anderen Unternehmen relativ risikolos anstellen lassen, den Kauf einer anderen Firma als Alternative in Erwägung ziehen oder Ihr Geld anderweitig anlegen, denn Sie sind ja nicht bereit, teures Geld für ein Unternehmen zu investieren, das Ihnen Verluste einbringt.
Diese Methode berücksichtigt nicht den Kundenstamm, mit dem ja gerade Geld verdient wird! Zudem werden zukünftige Umsätze, Kosten und Gewinne bzw. cash-flows nicht berücksichtigt, und Sie möchten ja gerade den zukünftigen Erfolgswert eines Unternehmens ermitteln, um entscheiden zu können, ob die in Betracht kommende Firma für Sie eine Investition ist.
Wir präferieren diese beiden Verfahren, die die Überlegung verfolgen, welche Erträge bzw. welche Cash-Flows zukünftig erwartet werden. Die Ergebnisse, die sich aus dieser Prognose ergeben, sind auf die entsprechenden Gegenwartswerte abzuzinsen und anschließend zu addieren. Natürlich müssen aber auch diese beiden Verfahren genauer beleuchtet werden. Zu hinterfragen ist z.B. der angenommene Zinssatz bzw. dessen Zusammensetzung, die aus mehreren Zinssätzen bestehen sollte, nämlich dem Zinssatz für eine nahezu risikofreie Geldanlage (Basiszins) ergänzt um den Zinssatz für das Eingehen des unternehmerischen Wagnisses. Niedrige Zinssätze, mit denen abgezinst wird, führen übrigens dazu, dass die Unternehmenswerte höher werden und umgekehrt.
Weiterhin muss bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden, dass bei allen Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind, der Unternehmerlohn in Abzug gebracht werden muss. Denn hier ist der Unternehmerlohn nicht, wie bei Kapitalgesellschaften, bereits in den Personalkosten inkludiert. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass zukünftig sicherlich auch Investitionen anfallen werden, die das Unternehmensergebnis bzw. die Cash-Flows schmälern. Genau zu hinterfragen sind auch die prognostizierten Werte für zukünftige Umsätze und Kosten, aus denen sich ja die Gewinne bzw. die Cash-Flows ableiten. Übertriebene Erwartungen an steigende Umsätze und stark reduzierte Kosten im Vergleich zu vergangenen Jahren führen bei der Ermittlung des Unternehmenswertes zu übertriebenen Kaufpreisen. Zusätzlich muss bei der Vornahme der Unternehmensbewertung der Marktpreis des Fremdkapitals beachtet werden. Ebenso beachtenswert ist der so genannte Tax-Shield.
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