Beratungszuschüsse

NEUE IMPULSE HAMBURG - Beratungszuschüsse

Beratungszuschüsse

Sie können sich unsere Beratungsleistung bezuschussen lassen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die beiden Förderprogramme "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" sowie "INQA-Coaching" vor.

Fördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und bereits Selbstständige

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderziel

Es handelt sich um eine Beratungsförderung für konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Fragen der Unternehmensführung.  

Die Förderungen können kleine und mittlere Unternehmen ebenso erhalten wie Kleinstunternehmen (auch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden), Freiberufler, Handwerksbetriebe und bereits Selbstständigen (auch Nebenerwerb).

 

Förderhöhe

Sie können eine Förderung zwischen 50 und 80 Prozent beantragen.

Liegt Ihr Betriebsstandort in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg und ohne Region Trier)
in der Region Leipzig oder in Berlin können Sie als Zuschuss 50% unserer Nettoberatungskosten, max. 1.750 EUR beantragen.

Liegt Ihr Betriebsstandort in der Region Lüneburg, den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
oder der Region Trier können Sie als Zuschuss 80% unserer Nettoberatungskosten, max. 2.800 EUR beantragen.

 

Fördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen durch das Förderprogramm

INQA-Coaching

Förderhöhe:

80 Prozent des Beratungshonorars. Details unter INQA-Coaching.

Förderziel INQA-Coaching

INQA-Coaching hat die Zielsetzung, passgenaue Lösungen für personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit den digitalen Herausforderungen und der digitalen Transformation der Wirtschaft in der aktuellen Zeit zu finden. Die Mitarbeiter*Innen werden konsequent in den INQA-Coaching-Prozess einbezogen. Das INQA-Coaching erfolgt anhand einer agilen Methoe.

Förderumfang, Kosten und Beratungsdauer:

Das INQA-Coaching kann max. 12 Tage umfassen und kostet pro Beratungstag 1.200 EUR netto. Das Stundenhonorar beträgt somit 150 EUR netto. Nach Erhalt der Förderung trägt das beratene Unternehmen jedoch lediglich 20% der Kosten, da es ja eine 80 Prozent-Förderung gibt, siehe auch unter Beispiel

Förderkriterien

Unternehmenssitz und Arbeitsstätte in Deutschland · Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. EU · Beschäftigtenzahl zwischen 1 und 249 Mitarbeiter*Innen, aber min. 1 soz.-vers.pfl. Vollzeit-Beschäftigte/-r· Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren bestehen, bei Rechtsformwechsel muss die Gründung min. 5 Jahre zurück liegen.